Allgemeine Bedingungen und Konditionen

FRANS-ROGER BV BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Artikel 1: Anwendbarkeit

  1. Für die Angebote, Bestellungen und Lieferungen von FRANS-ROGER BV an Kunden gelten ausschließlich diese Bedingungen, vorbehaltlich vorheriger schriftlicher Abweichungen.

Artikel 2: Angebote

  1. Der Vertrag mit FRANS-ROGER BV kommt erst dann zustande, wenn FRANS-ROGER BV den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat oder, falls der Kunde ein Verbraucher ist, wenn die Parteien einen Auftrag unterzeichnet haben..

Artikel 3: Lieferfrist

  1. Die von FRANS-ROGER BV angegebenen Liefertermine sind nur Richtwerte.. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist erst nach Zahlung dieser Vorauszahlung.
  2. FRANS-ROGER BV kann unter keinen Umständen für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ausländischer Ursachen haftbar gemacht werden.. Höhere Gewalt ist z.B.. (nicht erschöpfend): Streik, Krieg, Aussperrung, Brand, Änderung der Beförderungstarife, Zolltarife, staatliche Maßnahmen im Allgemeinen, verspätete Lieferung durch den Lieferanten, Streik beim Lieferanten, Konkurs des Lieferanten, Arbeitskräftemangel, Treibstoffmangel, Zerstörung von Maschinen, usw...
  3. Die Lieferfrist wird gegebenenfalls um die Dauer der Verzögerung verlängert.. FRANS-ROGER BV wird den Abnehmer über solche Verzögerungen informieren. Der Kunde kann jedoch die Auflösung des Vertrages verlangen, wenn der Verzug mehr als drei (3) Monate dauert und sofern der Kunde FRANS-ROGER BV zuvor per Einschreiben in Verzug gesetzt hat, wobei er FRANS-ROGER BV eine angemessene Nachfrist (mindestens 15 Arbeitstage) gesetzt hat.
  4. Wenn die Verspätung der Lieferzeit von FRANS-ROGER BV verschuldet ist, kann der Abnehmer den Vertrag nur nach geltendem Recht auflösen, sofern er FRANS-ROGER BV zuvor per Einschreiben in Verzug gesetzt hat, wobei der Abnehmer FRANS-ROGER BV eine angemessene Nachfrist (mindestens 15 Arbeitstage) setzt..

Artikel 4: Gefahrübergang

  1. Gefahrübergang bei Lieferung durch FRANS-ROGER BV. Wird die Ware vom Kunden abgeholt, geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt über.

Artikel 5: Rügefrist für Mängel

  1. Erkennbare Mängel sowie nicht konforme Lieferungen (einschließlich unvollständiger Lieferungen) müssen FRANS-ROGER BV innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung per Einschreiben unter genauer Angabe der Beanstandung mitgeteilt werden, andernfalls wird die Lieferung als konform und die Ware als in einwandfreiem Zustand erhalten betrachtet. Diese Konformitätsvermutung gilt auch, wenn der Kunde die Ware in Gebrauch genommen hat oder hat nehmen lassen, sie verkauft, be- oder verarbeitet hat. Versteckte Mängel müssen spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung per Einschreiben gemeldet werden, und der Kunde verpflichtet sich, versteckte Mängel innerhalb von drei Monaten nach ihrer Entdeckung gerichtlich geltend zu machen, beides unter Androhung der Verwirkung.
  2. Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind und sich die Reklamation als berechtigt erweist, verpflichtet sich FRANS-ROGER BV, die mangelhaften Waren durch neue zu ersetzen oder zu reparieren. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden, die über diese hinausgehen (Naturalrestitution unter Ausschluss von Schadenersatz).
  3. Der Kunde darf die mangelhaften Waren weder selbst ersetzen oder reparieren, noch darf er sie durch einen Dritten ersetzen oder reparieren lassen, es sei denn, er hat die Erlaubnis von FRANS-ROGER BV oder eine gerichtliche Genehmigung.. Ein solcher Austausch oder eine solche Reparatur erfolgt immer auf Risiko und Kosten des Kunden..

Artikel 6: Annullierungen

  1. Der Kunde, der seine Bestellung storniert, die Annahme des Materials verweigert oder die Stornierung des Vertrags zu verantworten hat, schuldet, außer in Fällen nachgewiesener höherer Gewalt, gegebenenfalls 14 Tage nach einer entsprechenden eingeschriebenen Mahnung, eine feste und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragspreises, unbeschadet höherer Schäden (z. B.. für Transport-, Lager- und damit verbundene Kosten oder für Sonderanfertigungen; diese Kosten gehen zu 100% zu Lasten des Kunden). Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat er Anspruch auf die gleiche Entschädigung in Höhe von 30 % zu Lasten von FRANS-ROGER BV, wenn dieser den Auftrag einseitig storniert oder wenn der Vertrag zu Lasten von FRANS-ROGER BV aufgelöst wird..

Artikel 7: Haftung

  1. Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung oder des zwingenden Rechts kann FRANS-ROGER BV nicht haftbar gemacht werden für:

Artikel 8: Zahlung

  1. Die Rechnungen von FRANS-ROGER BV sind, sofern nicht anders vereinbart, in bar am Sitz von FRANS-ROGER BV zu zahlen..
  2. FRANS-ROGER BV ist berechtigt, Zahlungen des Abnehmers zunächst auf die ältesten fälligen Forderungen anzurechnen (einschließlich Zinsen, Schadensersatz und sonstiger Entschädigungen, die der Abnehmer FRANS-ROGER BV aufgrund anderer Forderungen und Kosten schuldet), auch wenn der Abnehmer seine Zahlung auf andere Forderungen anrechnen lassen will.
  3. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin ist der Kunde ohne Inverzugsetzung gesetzlich haftbar:

Artikel 9: Rückgabe

Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen nehmen wir im Falle einer Fehlbestellung keine Waren zurück, es sei denn, der Kunde nimmt innerhalb dieser Frist Kontakt mit Frans-Roger BV auf.. Kunden sollten alle Details, einschließlich der Produktspezifikationen und Versandinformationen, sorgfältig prüfen, bevor sie eine Bestellung aufgeben.. Etwaige Fehler müssen innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.. Diese Regelung steht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dient der effizienten Verwaltung unserer Logistikprozesse.. Unser Team steht zur Verfügung, um alle Fragen oder Bedenken bezüglich der Bestellungen innerhalb der Widerrufsfrist zu besprechen und zu lösen.